Die neue Pflegereform: Was ändert sich ab 2017!

Was bedeutet das für Menschen mit Demenz?

Dies ist die  größte Reform seit es die Pflegeversicherung gibt.  Ab 2017 ist vieles anders und die Veränderungen sollen alle an der Pflege Beteiligten stärken. Ob dies so ist,  muss sich erst noch zeigen!  Besonders für Menschen mit Demenz und auch für deren pflegenden Angehörigen soll es mehr Leistungen und mehr Unterstützung geben. Das Jahr 2017 wird ein Jahr sein, wo deutlich werden wird, ob die gesetzlichen Reformen auch bei den betroffenen Menschen ankommen!

Dies sind die wichtigsten Veränderungen in Kürze:

  • Statt drei Pflegestufen, gibt es 5 Pflegegrade
  • Weg von der Ermittlung verrichtungsbezogener Minutenwerte
  • Hin zur Ermittlung der Selbstständigkeit anhand von 6 Lebensbereichen
  • Es gibt ein neues Begutachtungsinstrument (NBA)
  • Bei dem Besuch des Medizinischen Dienstes werden in Zukunft neue Fragestellungen entscheidend sein
  • Rentenversicherungspflicht für pflegende Personen wird ausgeweitet
  • Bei der Überleitung von den Pflegestufen in Pflegegrade werden viele bisherigen Pflegebedürftigen besser gestellt und erhalten einen Besitzstandsschutz
  • Der Auftrag der Pflegeberatung durch die Pflegekassen/Pflegestützpunkte  wird hervorgehoben und konkretisiert
  • In der stationären Pflege gibt es einen Einrichtung Einheitlichen Eigenanteil (EEE)

d.h. es spielt keine Rolle welchen Pflegegrad man hat, der Eigenanteil im Pflegeheim bleibt immer gleich!

Dies ist die erste große Reform seit Einführung der Pflegeversicherung und man hat versucht unter Einbindung von Experten  aus der Pflege, den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren. Der Mensch soll in seiner Ganzheitlichkeit gesehen werden. Das Leben besteht nicht nur aus Grundpflege und aus verrichtungsbezogenen Minutenwerten. Besonders die Lebensbereiche „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“  sollen dazu beitragen, das Menschen mit Demenz und deren kognitive Fähigkeiten und Einschränkungen mehr in die Bewertung der Selbstständigkeit mit einfließen. In dem neuen Begutachtungsinstrument müssen über 60 Kriterien von den Gutachten des MDK bewertet und beantwortet werden. Es gibt eine Gesamtpunktzahl, die aus gewichteten Punktwerten entsteht und die dann zu einem Pflegegrad führen kann. Das Gutachten selbst wird dadurch umfangreicher und daher glaube ich, dass es schwieriger sein wird, die Entscheidung für einen Pflegegrad oder gar eine Ablehnung nachzuvollziehen.

Nutzen Sie ihren kostenlosen gesetzlichen Beratungsanspruch und verschaffen Sie sich einen Überblick im Vorfeld einer Pflegegradbeantragung, aber auch wenn Sie schon Pflegeleistungen beziehen.

Herzliche Grüße

Ihre

Petra Nägler-Daniel, 2. Vorsitzende

Pflegeberaterin | Case- und Caremangagerin DGCC