Zum 1. Januar 2023 ist im Zuge einer großen Reform des Betreuungsrechts eine „Gegenseitige
Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ neu eingeführt worden. Diese
gegenseitige Vertretung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und kann nur in
Notsituationen wahrgenommen werden. Hierzu wurde im Februar 2023 von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ein Infoblatt herausgegeben.

Sie können es sich hier herunterladen:

Infoblatt27-Das-Ehegattennotvertretungsrecht