Berlin, 2. Juni 2021. Heute ist im Bundeskabinett mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eine „kleine“ Reform zur Pflegeversicherung verabschiedet worden. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt die damit verbundene bessere Entlohnung für Pflegekräfte, vermisst aber ein umfassendes Konzept für eine Pflegereform, die in der nächsten Legislaturperiode dringend angegangen werden muss.

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz, sagt: „Wir haben lange auf die angekündigte Reform der Pflegeversicherung gewartet. Die nun beschlossenen Änderungen decken davon nur einen kleinen Teil ab. Wir erwarten, dass die nächste Bundesregierung die weiteren Reformschritte als vordringliche Aufgabe angeht. Dabei darf es aber nicht zu Kürzungen bei den Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige kommen, wie sie in einem Arbeitspapier aus dem Bundesgesundheitsministerium vom Anfang dieses Jahres vorgesehen waren. Die Leistungen für Tages- und Verhinderungspflege dürfen nicht angetastet werden.“

Positiv an dem jetzt beschlossenen Gesetz wertet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, dass Pflegekräfte nun besser und gerechter entlohnt werden sollen. Grundsätzlich wird begrüßt, dass es eine finanzielle Entlastung geben soll für Pflegebedürftige, die längerfristig im Heim leben, bzw. für ihre Angehörigen. An der hohen Belastung durch die Eigenanteile für die Pflege im Heim ändert dies aber nichts. Sie werden auch nach dieser Reform weiter steigen. Deshalb muss die Bundesregierung mit einer grundlegenden Änderung endlich dafür sorgen, dass Eigenanteile auf einem verträglichen Niveau gedeckelt werden.

Der wesentlich größere Teil der Pflegebedürftigen lebt allerdings zu Hause und wird ganz überwiegend von An- und Zugehörigen versorgt. Sie waren gerade in der Zeit der Pandemie mit dem Wegfall von Unterstützungsangeboten konfrontiert und auf sich alleine gestellt. Nicht nur in solchen Situationen braucht es die Möglichkeit, Leistungen der Pflegeversicherung flexibel für die Unterstützung durch Dritte einzusetzen. Die schon seit Jahren geplante Einführung eines Pflegebudgets, das die Handhabung der zur Verfügung stehenden Leistungen vereinfachen würde, steht weiterhin aus. Auch eine Dynamisierung der Leistungen zur automatischen Anpassung an die Inflation fehlt in dem Gesetz.