Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat ihre aktualisierte Broschüre für Urlaubsangebote veröffentlicht.  Sie können Sie hier downloaden. Broschüre Urlaubsreisen_DAlzG_2017

Auf folgendes wird hingewiesen:

Die Angebote sind meist als Gruppenreisen angelegt, das heißt, die pflegenden Angehörigen reisen gemeinsam mit ihren erkrankten Angehörigen. Informationen zu den jeweiligen organisatorischen Bedingungen erfahren Sie direkt beim Anbieter (z.B. Preise, Reisetermine, Anreisemöglichkeiten sowie Unterkunft, Barrierefreiheit und Verpflegung). Empfehlenswert ist es auch, sich vorab über den Betreuungsumfang am Ort zu erkundigen und falls nötig auch einen Pflegedienst am Urlaubsort mit einzubeziehen. Die Betreuungsstunden für die Kranken können in der Regel über die „Verhinderungspflege“ von den Pflegekassen anteilig erstattet werden. Sprechen Sie auch hierüber mit dem Reiseanbieter.

Stichwort: “Verhinderungspflege”  – Leistung der Pflegeversicherung: Hierzu können Sie sich von Ihrer Pflegekasse, dem Pflegedienstleister oder dem Pflegestützpunkt des Rheingau-Taunus-Kreises beraten lassen.
Einige allgemeine Informationen zu „Betreuten Urlauben“ finden Sie im  Infoblatt Nr. 17 „Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen“ . Infoblatt 17 Fakts zu betreutem Urlaub