Jahreshauptversammlung am 01. April findet nicht statt

In Erwartung der Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus, die nunmehr seit heute in Kraft getreten ist und erst mit Ablauf des 19. Aprils wieder außer Kraft tritt, hat der Vorstand des Vereins bereits gestern beschlossen, die Einladung zur Jahreshauptversammlung am 01. April zurückzunehmen. Mit der Verordnung werden Zusammenkünfte in Vereinen untersagt.

Über einen neuen Termin wird ab dem 20. April beraten. Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere Veröffentlichungen auf dieser Seite. Unsere Mitglieder erhalten gesonderte Nachricht zur Absage.

Verordnung als Download.

Der Vorstand, 18. März 2020

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